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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 22.01.2009, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 352/08 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 352/08

Beschluss vom 22.01.2009


Leitsatz:1. Der Tatrichter ist nicht gehindert Voreintragungen zu verwerten, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der 2-jährigen Tilgungsfrist der Voreintragungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 StVG) begangen wird, die neue Verurteilung aber erst innerhalb der sich anschließenden einjährigen Überliegefrist (§ 29 Abs. 7 StVG) erfolgt.

2. Die Voreintragungen unterfallen in diesen Fällen keinem Verwertungsverbot.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 29,
Stichworte:Rotlichtverstoß, Mehrfachtäter, Voreintragungen, Verwertung, Überliegefrist,
Verfahrensgang:AG Frankfurt am Main, 357 Js-OWi 5117/08

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