JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 21.12.2005, Aktenzeichen: 2 W 84/05
| Leitsatz: | Kostenentscheidung nach § 269 III 3 ZPO bei Rücknahme einer Räumungsklage, die zwar nach Beendigung des Mietverhältnisses, aber bereits kurz vor Ablauf des vom Mieter für einen 2 Monate später liegenden Zeitpunkt angekündigte und auch innegehaltenen Räumungstermins eingereicht worden ist. In einem solchen Fall verbleibt es bei der Kostenlast des Vermieters. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 269 III 3, |
| Stichworte: | Räumungsklage, Klagerücknahme, Kosten, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-10 O 64/05 |
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