JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 21.11.2002, Aktenzeichen: 25 W 88/02
| Leitsatz: | Der Erlass einer auf die Eintragung einer Grundbuchvormerkung gerichteten einstweiligen Verfügung ist nicht davon abhängig, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Dies bedeutet nicht, dass eine Gefährdung nicht erforderlich ist, sondern nur, dass die Glaubhaftmachung nicht notwendig ist. Die Gefährdung wird also grundsätzlich vermutet, jedoch darf ein Gegenbeweis geführt werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 885 I 2, |
| Verfahrensgang: | LG Kassel 7 O 2170/02 vom 15.10.2002 |
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