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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 21.07.2006, Aktenzeichen: 3 Ws 685/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 685/06

Beschluss vom 21.07.2006


Leitsatz:Schweigt die Widerrufsentscheidung zu einer Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage erbrachten Leistung auf die anerkannte Strafe, so ist damit deren Versagung ausgesprochen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Widerrufsentscheidung ist eine "Nachholung" der Anrechnung ausgeschlossen.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 56 f III,
Stichworte:Bewährung, Widerruf, Bewährungsauflage, Auflage, Anrechnung, Leistungen,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 2 b StVK 252/06

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