JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 21.06.2002, Aktenzeichen: 5 UF 247/00
| Leitsatz: | Ist ein Elternteil über Jahre hinweg zur Förderung des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht in der Lage, kann sich darin ein kindeswohlgefährdendes Eignungsdefizit offenbaren, dem mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen ist. Als solche Maßnahme kommt auch eine Teilentziehung der elterlichen Sorge (§ 1666 BGB) und die Errichtung einer Umgangspflegschaft in Betracht. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1671, BGB § 1666, BGB § 1697, |
| Stichworte: | Sorgerecht, Umgangsvereitelung, Umgangspfleger, |
| Verfahrensgang: | AG Offenbach a.M. 311 F 1541/99 vom 21.09.2000 |
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