JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 21.05.2002, Aktenzeichen: 21 AR 113/01
| Leitsatz: | Maßgeblicher Zeitpunkt für die örtliche Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 InsO ist der Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt, wenn die Verweisung an ein unzuständiges Gericht auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht. |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO |
| Vorschriften: | InsO § 3 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | AG Düsseldorf 503 IK 115/01 vom 23.11.2001 AG Offenbach 8 IN 325/02 vom 15.11.2001 |
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