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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 21.02.2008, Aktenzeichen: 20 W 26/08 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 26/08

Beschluss vom 21.02.2008


Leitsatz:Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen hat, weil es fälschlich von einer unselbstständigen Kostenentscheidung des Amtsgerichts ausgegangen ist.
Rechtsgebiete:FGG, WEG
Vorschriften:FGG § 20 a, FGG § 27 Abs. 2, WEG § 45,
Stichworte:Wohnungseigentümer, WEG, Unzulässigkeit, Zulässigkeit, Beschwerde, Kostenentscheidung, Verwerfung,
Verfahrensgang:LG Darmstadt, 19 T 308/07

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