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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 20.12.2007, Aktenzeichen: 11 W 58/07 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 11 W 58/07

Beschluss vom 20.12.2007


Leitsatz:Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.
Rechtsgebiete:UrhG
Vorschriften:UrhG § 97,
Stichworte:Störerhaftung, Internetanschluss, Internet, mp3, mp3-Dateien, Datei, Download, Filesharing, Urheberrecht, Musik, Musikdateien, Haftung, Familienangehörige, Familie, Nutzer,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-3 O 172/07
Rechtskraft:ja

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