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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 20.10.2000, Aktenzeichen: 7 U 20/00 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 7 U 20/00

Beschluss vom 20.10.2000


Leitsatz:Zur Bemessung des Streitwerts einer in 46 Jahren zu erbringenden Ablaufleistung aus der Lebensversicherung ist das gegenwärtige wirtschaftliche Interesse an der Feststellung maßgeblich, das durch bankübliche Abzinsung des in der Zukunft zu erwartenden Betrages zu ermitteln ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 3,

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