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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 20.05.2005, Aktenzeichen: 6 W 44/05 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 6 W 44/05

Beschluss vom 20.05.2005


Leitsatz:1. Eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 2 I Nr. 3 a ArbGG kann Verstöße gegen das UWG erfassen, auch wenn sich die klagende Partei ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen stützt.

2. Ob für die Beurteilung von Wettbewerbsverstößen ehemaliger Arbeitnehmer die Arbeitsgerichte zuständig sind, hängt davon ab, welchen Anteil das frühere Arbeitsverhältnis an der Ermöglichung des Wettbewerbverstoßes hatte.
Rechtsgebiete:ArbGG, GVG, UWG
Vorschriften:ArbGG § 2 I 3 a, GVG § 17 a, UWG § 17 II 2,
Stichworte:Mitarbeiterdatei, Datei, Mitarbeiter, Wettbewerbsverstoß, Werbeaktion,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-6 O 15/05

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