( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 20.05.2005, Aktenzeichen: 3 Ws 343/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 343/05

Beschluss vom 20.05.2005


Leitsatz:1. Es stellt keinen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar, wenn das Vollstreckungsgericht bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes das Bestehen einer ungünstigen Sozialprognose auch auf einen Sachverhalt stützt, der Gegenstand eines Strafverfahrens gegen den Gefangenen war, das mit einem Freispruch endete.

2. Der Freispruch entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen, das Vollstreckungsgericht ist vielmehr seiner Beweiswürdigung bei der Feststellung der prognoserelevanten Umstände frei.
Rechtsgebiete:MRK, StGB
Vorschriften:MRK § 6, StGB § 57,
Stichworte:Unschuldsvermutung, Prognose, Reststrafenaussetzung,
Verfahrensgang:LG Marburg 7 StVK 519/03

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 20.05.2005, Aktenzeichen: 3 Ws 343/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-20-05-2005-az-3-ws-34305

"OLG-FRANKFURT - 20.05.2005, 3 Ws 343/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN