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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 20.04.2005, Aktenzeichen: 4 W 10/05 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 4 W 10/05

Beschluss vom 20.04.2005


Leitsatz:Leitsatz: Im Wege einer Urteilsberichtigung kann auch die nach dem Rubrum beklagte Partei durch eine andere ersetzt werden, wenn sich aus dem übrigen Inhalt des Urteils zweifelsfrei ergibt, dass die andere Partei als Beklagte angesehen wird und verurteilt werden soll.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 319,
Stichworte:Urteilsberichtigung, Berichtigung,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-25 O 412/03

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