( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 19.08.2005, Aktenzeichen: 20 W 391/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 391/05

Beschluss vom 19.08.2005


Leitsatz:1. Die Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentümerversammlung führt grundsätzlich noch nicht zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse.

2. Wegen angeblich fehlerhafter Jahresabrechnungen kann kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber laufenden Hausgeldzahlungen auf Grund eines Wirtschaftsplans geltend gemacht werden.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23, WEG § 24, WEG § 28,
Stichworte:Wohnungseigentümer, Wirtschaftsplan, Zurückbehaltungsrecht, Nichtigkeit, Einladung, Versammlung, Wohnungseigentümerversammlung,
Verfahrensgang:LG Marburg 3 T 8/05

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 19.08.2005, Aktenzeichen: 20 W 391/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-19-08-2005-az-20-w-39105

"OLG-FRANKFURT - 19.08.2005, 20 W 391/05" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN