JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 19.08.2005, Aktenzeichen: 20 W 391/05
| Leitsatz: | 1. Die Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentümerversammlung führt grundsätzlich noch nicht zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse. 2. Wegen angeblich fehlerhafter Jahresabrechnungen kann kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber laufenden Hausgeldzahlungen auf Grund eines Wirtschaftsplans geltend gemacht werden. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 23, WEG § 24, WEG § 28, |
| Stichworte: | Wohnungseigentümer, Wirtschaftsplan, Zurückbehaltungsrecht, Nichtigkeit, Einladung, Versammlung, Wohnungseigentümerversammlung, |
| Verfahrensgang: | LG Marburg 3 T 8/05 |
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