Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 19.08.2003, Aktenzeichen: 20 W 472/02 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 472/02

Beschluss vom 19.08.2003


Leitsatz:Bei Beschwerdeverfahren, die Zwischenverfügungen betreffen, tritt die Erledigung der Hauptsache durch Beseitigung des beanstandeten Eintragungshindernisses ein. Eine zulässig eingelegte weitere Beschwerde kann auf den Kostenpunkt beschränkt werden, es ist dann über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden. Soweit Gerichtskosten entstanden sind durch die Zurückweisung der Erstbeschwerde, verbleibt es dabei, wenn die weitere Beschwerde ohne die Erledigung offensichtlich unbegründet gewesen wäre. Das ist im Fall einer Zwischenverfügung, mit der die Veräußerungsgenehmigung beanstandet wird, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Wohnungseigentumsverwalterin erteilt hat, nach der neuen Rechtsprechung des BGH zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts nicht anzunehmen.
Rechtsgebiete:GBO, WEG
Vorschriften:GBO § 78, WEG § 12 I, WEG § 26,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 26 T 196/02 vom 13.11.2002
AG Offenbach Hausen Band 124 Blatt 4389

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 19.08.2003, Aktenzeichen: 20 W 472/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 19.08.2003, 20 W 472/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum