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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 19.07.2007, Aktenzeichen: 5 WF 81/07 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 5 WF 81/07

Beschluss vom 19.07.2007


Leitsatz:1. Zur Vererbung von Blutmerkmalen

2. Die laienhaft falsche Bewertung von Umständen die objektiv (naturwissenschaftlich) nicht geeignet sind, Zweifel an der Abstammung zu begründen, setzen die Anfechtungsfrist nicht in Gang und machen die Klage nicht schlüssig. Nach der Formulierung des § 1600 b Abs. 1 S. 2 BGB ("in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen ") kann die Frist nur durch die Kenntnis von solchen Umständen in Gang gesetzt werden, die dazu objektiv geeignet sind.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1600 Abs. 1,
Stichworte:Blutgruppen, Blutmerkmale, Abstammung, Vaterschaft,
Verfahrensgang:AG Büdingen 51 F 182/07

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