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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 19.04.2005, Aktenzeichen: 5 WF 127/99 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 5 WF 127/99

Beschluss vom 19.04.2005


Leitsatz:Eine nicht angegriffene Kostengrundentscheidung, in der von der Anwendung der Baumbach'schen Formel abgesehen wurde, kann nicht im Wege der Kostenfestsetzung dahingehend korrigiert werden, dass zwei Kostentitel mit unterschiedlichen Streitwerten geschaffen werden.
Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Vorschriften:BRAGO § 6, BRAGO § 7, ZPO § 91, ZPO § 103,
Stichworte:Kostenfestsetzung, Abhängigkeit, Kostengrundentscheidung, Baumbach'sche Formel, Baumbachsche Formel, Baumbach'sche Kostenformel,
Verfahrensgang:AG Gießen 25 F 612/97

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