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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 19.03.2008, Aktenzeichen: 3 Ws 1261/07 (StVollz) 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 1261/07 (StVollz)

Beschluss vom 19.03.2008


Leitsatz:Begehrt der Gefangene die Verpflichtung der Vollzugsanstalt zur Gewährung von Urlaub und wird er während des Verfahrens vor der Strafvollstreckungskammer dauerhaft in eine Justizvollzugsanstalt verlegt (und nicht lediglich überstellt), deren Sitz im Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer liegt, so ist wegen des eingetretenen Partei- und Zuständigkeitswechsels nach Anhörung der Beteiligten das Verfahren von Amts wegen an die Strafvollstreckungskammer am Ort der aufnehmenden Justizvollzugsanstalt zu verweisen.
Rechtsgebiete:GVG, StVollzG
Vorschriften:GVG § 17, GVG § 17 a, StVollzG § 11, StVollzG § 13, StVollzG § 109,
Stichworte:Verlegung, Parteiwechsel, Zuständigkeitswechsel, Verweisung,
Verfahrensgang:LG Kassel, 3 StVK 94/07

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