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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 18.06.2007, Aktenzeichen: 20 W 221/06 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 221/06

Beschluss vom 18.06.2007


Leitsatz:Die Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten setzt voraus, dass diese Maßnahme unerlässlich ist um eine unmittelbar bevorstehende Straftat zu verhindern.
Rechtsgebiete:HSOG
Vorschriften:HSOG § 32,
Stichworte:Ingewahrsamnahme, Unterbindungsgewahrsam, Unterbindung, Verhinderung, Gewahrsam, Straftat, Freiheitsentziehung,
Verfahrensgang:LG Gießen 7 T 215/06

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