JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 18.05.2007, Aktenzeichen: 5 WF 162/06
| Leitsatz: | In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob bei einem den Beklagten verurteilenden Versäumnisurteil für den Vergleich zwischen den damaligen Verhältnissen und den derzeitigen von dem gemäß § 331 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO maßgebenden fingierten oder von den tatsächlichen Verhältnissen bei Urteilserlass auszugehen sei . In jedem Falle ist aber Voraussetzung, dass eine Veränderung der Verhältnisse dargelegt und behauptet wird. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 323, |
| Stichworte: | Abänderungsklage, Einkünfte, |
| Verfahrensgang: | AG Gießen 24 F 495/06 PKH 1 |
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