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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 18.05.2007, Aktenzeichen: 5 WF 162/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 5 WF 162/06

Beschluss vom 18.05.2007


Leitsatz:In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob bei einem den Beklagten verurteilenden Versäumnisurteil für den Vergleich zwischen den damaligen Verhältnissen und den derzeitigen von dem gemäß § 331 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO maßgebenden fingierten oder von den tatsächlichen Verhältnissen bei Urteilserlass auszugehen sei . In jedem Falle ist aber Voraussetzung, dass eine Veränderung der Verhältnisse dargelegt und behauptet wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 323,
Stichworte:Abänderungsklage, Einkünfte,
Verfahrensgang:AG Gießen 24 F 495/06 PKH 1

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