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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 18.04.2006, Aktenzeichen: 2 WF 128/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 WF 128/06

Beschluss vom 18.04.2006


Leitsatz:Ein Rechtssatz, oder eine dahingehende Auslegung einer Norm, der eine Rechtsfolge an Bedingungen knüpft, die nach der selbst gewählten Definition niemals eintreten können, ist unsinnig. In Anlehnung an den Wortlaut des § 1579 Nr. 6 BGB ist der Tatbestand des Verwirkungsgrundes bereits dann gegeben, wenn sich ein Partner unter Verletzung der dem anderen geschuldeten ehelichen Treuepflicht von diesem abwendet und mit einem anderen Partner eine auf Dauer angelegte intime Beziehung eingeht (z.B. BGH FamRZ 1989, 1279).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1579,
Stichworte:Verwirkung, Ehe,
Verfahrensgang:AG Kassel 531 F 392/06 UE

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