( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 18.04.2006, Aktenzeichen: 11 Verg 1/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 11 Verg 1/06

Beschluss vom 18.04.2006


Leitsatz:Die Begründung einer sofortigen Beschwerde (§117 Abs. 2 GWB) muss mindestens erkennen lassen, in welchem Umfang die Entscheidung der Vergabekammer angefochten werden soll. Das ist nicht der Fall, wenn sich weder aus den Anträgen noch der Begründung zweifelsfrei entnehmen lässt, ob sich die Beschwerde gegen die Vergabekammer, Entscheidung in der Sache oder nur im Kostenpunkt richtet.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 117 II,
Stichworte:Anforderung, Begründung, Beschwerde, Beschwerdebegründung, sofortige Beschwerde,
Verfahrensgang:VK des Landes Hessen 69 d - VK - 92/05

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 18.04.2006, Aktenzeichen: 11 Verg 1/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-18-04-2006-az-11-verg-106

"OLG-FRANKFURT - 18.04.2006, 11 Verg 1/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN