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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 18.03.2003, Aktenzeichen: 9 W 1/03 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 9 W 1/03

Beschluss vom 18.03.2003


Leitsatz:Verwirft das Landgericht einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil unter Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung durch Beschluss, so ist eine dagegen eingelegte "Beschwerde" nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung als sofortige Beschwerde statthaft. Im Übrigen ist sie nur zulässig, wenn sie innerhalb der Frist des § 569 I ZPO eingelegt wurde.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 238 II 1, ZPO § 341 II, ZPO § 569 I, ZPO § 172,
Verfahrensgang:LG Frankfurt a.M. 2/25 O 344/01 vom 14.08.2002

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