( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 17.10.2000, Aktenzeichen: 3 Ws 1049/00 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 1049/00

Beschluss vom 17.10.2000


Leitsatz:Überlässt ein Angeklagter der er in seinem Geschäftsbetrieb die Führung aller Termine seiner insoweit bisher sorgfältigen Ehefrau übertragen hat, auch die Notierung des Termins zur Berufungshauptverhandlung, so muss er weder damit rechnen, dass sie den Sitzungstag falsch notiert noch muss er sich über die korrekte Eintragung vergewissern.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 329 III, StPO § 473 VII, StPO § 467, StPO § 473 III,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 17.10.2000, Aktenzeichen: 3 Ws 1049/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-17-10-2000-az-3-ws-104900

"OLG-FRANKFURT - 17.10.2000, 3 Ws 1049/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN