JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 17.10.2000, Aktenzeichen: 3 Ws 1049/00
| Leitsatz: | Überlässt ein Angeklagter der er in seinem Geschäftsbetrieb die Führung aller Termine seiner insoweit bisher sorgfältigen Ehefrau übertragen hat, auch die Notierung des Termins zur Berufungshauptverhandlung, so muss er weder damit rechnen, dass sie den Sitzungstag falsch notiert noch muss er sich über die korrekte Eintragung vergewissern. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 329 III, StPO § 473 VII, StPO § 467, StPO § 473 III, |
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