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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 17.04.2008, Aktenzeichen: 20 W 13/07 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 13/07

Beschluss vom 17.04.2008


Leitsatz:1. Zur Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bestellung eines Verwalters. Eigentümerbeschlüsse, die Dauerregelungen enthalten, sind in der Regel anhand des Beschlusswortlauts unter Berücksichtigung des sonstigen Protokollinhalts auszulegen. Maßgeblich ist der objektive Erklärungswert; auf die subjektiven Vorstellungen der Abstimmenden, die voneinander abweichen können, kommt es nicht an.

2. Zur Frage der Zulässigkeit von Feststellungsanträgen und zum Rechtsschutzinteresse eines gerichtlichen Antrags auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 23, WEG § 24,
Stichworte:Wohnungseigentümer, WEG, Feststellungsantrag, Hauptsacheerledigung, Rechtsschutzinteresse, Ermächtigung, Beschlussauslegung, Verwalterbestellung,
Verfahrensgang:LG Kassel, 3 T 541/06

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