( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 17.01.2008, Aktenzeichen: 3 Ws 1203/07 StVollz 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 1203/07 StVollz

Beschluss vom 17.01.2008


Leitsatz:1. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung bei der Gewährung von Langzeitbesuchen kann die Vollzugsbehörde der in Art. 1 und 6 GG zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung zum Schutz der Familie dadurch Rechnung tragen, dass sowohl verheirateten Gefangenen als auch Gefangenen, die unverheiratet mit einer Lebensgefährtin ein Kind haben, besonderer Vorrang bei der Verteilung der Besuchsmöglichkeiten eingeräumt wird.

2. Es ist aber ermessensfehlerhaft bei der Gewährung von unüberwachten Langzeitbesuchen auch in besonders gelagerten Fällen rein schematisch auf den Familienstand als einzig maßgebliches Kriterium abzustellen.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 24 Abs. 2,
Stichworte:Justizvollzugsanstalt, JVA, Gefangener, Besuchsgenehmigung, Besuch, Langzeitbesuch, Lebenspartnerschaft, Lebenspartner,
Verfahrensgang:LG Marburg, 7a StVK 158/06

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 17.01.2008, Aktenzeichen: 3 Ws 1203/07 StVollz anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-17-01-2008-az-3-ws-120307-stvollz

"OLG-FRANKFURT - 17.01.2008, 3 Ws 1203/07 StVollz" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN