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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 17.01.2007, Aktenzeichen: 9 W 38/05 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 9 W 38/05

Beschluss vom 17.01.2007


Leitsatz:1. Zur Abgrenzung einer bloßen Verlängerung eines Darlehensvertrages von dem Abschluss eines neuen selbstständigen Darlehensvertrages, mit dem die Darlehensschuld des ersten Vertrages getilgt wird.

2. Zu den Auswirkungen eines nach dem HWiG erklärten Widerrufs des ursprünglichen Vertrages auf den zweiten.
Rechtsgebiete:BGB, HWiG, VerbrKrG
Vorschriften:BGB § 488, BGB § 494 Abs. 2, HWiG § 2, VerbrKrG § 4, VerbrKrG § 6 Abs. 2,
Stichworte:Darlehensvertrag, Darlehen, Kredit, Prolongation, Verlängerung, Abschnittsfinanzierung, Haustürwiderruf, Widerruf,
Verfahrensgang:LG Gießen 4 O 355/05

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