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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 17.01.2001, Aktenzeichen: 2 Ausl I 58/00 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 Ausl I 58/00

Beschluss vom 17.01.2001


Leitsatz:Art. 14 Abs. 3 US-AuslV, wonach dem Ersuchen um Auslieferung ein von einem Richter des ersuchenden Staates auszustellender Haftbefehl beizufügen ist, schließt die Anwendung des für den ersuchenden Staat günstigeren Art. 10 Abs. 1 IRG durch die deutschen Behörden nicht aus
Vorschriften:-,

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