JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 17.01.2001, Aktenzeichen: 2 Ausl I 58/00
| Leitsatz: | Art. 14 Abs. 3 US-AuslV, wonach dem Ersuchen um Auslieferung ein von einem Richter des ersuchenden Staates auszustellender Haftbefehl beizufügen ist, schließt die Anwendung des für den ersuchenden Staat günstigeren Art. 10 Abs. 1 IRG durch die deutschen Behörden nicht aus |
| Vorschriften: | -, |
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