( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 16.08.2007, Aktenzeichen: 9 W 18/07 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 9 W 18/07

Beschluss vom 16.08.2007


Leitsatz:Weigert sich der Richter, das während einer Zeugenvernehmung angebrachte Ablehnungsgesuch zu Protokoll zu nehmen, kann der Umstand, dass er die Beweisaufnahme ohne Unterbrechung fortsetzt, ohne der Partei, die die ihn ablehnt, Gelegenheit zu geben, die Gründe für die Ablehnung niederzuschreiben, die Besorgnis der Befangenheit begründen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 42, ZPO § 46, ZPO § 47, ZPO § 432,
Stichworte:Richterablehnung, Ablehnung, Richter, Befangenheit, Protokoll, Ablehnungsgründe, Aufnahme, Sitzungspause, Pause, Unterbrechung, Wartepflicht,
Verfahrensgang:LG Gießen 3 O 437/06

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 16.08.2007, Aktenzeichen: 9 W 18/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-16-08-2007-az-9-w-1807

"OLG-FRANKFURT - 16.08.2007, 9 W 18/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN