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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 16.01.2007, Aktenzeichen: 20 W 429/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 429/06

Beschluss vom 16.01.2007


Leitsatz:Für die Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes kommt es nach einem vollzogenen Betreuerwechsel auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einrichtung der Betreuung an. Dies gilt auch dann, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war, der wegen mangelnder Eignung entlassen wurde.
Rechtsgebiete:VBGB
Vorschriften:VBGB § 5 Abs. 1, VBGV § 5 Abs. 2,
Stichworte:Betreuung, Betreuer, Betreuervergütung, Vergütung, Betreuerwechsel, Stundenansatz, Entlassung,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2-29 T 176/06

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