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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 14.10.2008, Aktenzeichen: 11 Verg 11/08 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 11 Verg 11/08

Beschluss vom 14.10.2008


Leitsatz:Ob die Verdingungsunterlagen im Angebot abgeändert worden sind, ist durch einen Vergleich des Inhalts des Angebotes mit den Verdingungsunterlagen festzustellen. Erklärungen in einem gesonderten Anschreiben sind dabei aus der Sicht einer verständigen Auftraggeberin in der damaligen Situation auszulegen. Spätere Erklärungen des Bieters lassen grundsätzlich Rückschlüsse auf das bei Angebotsabgabe inhaltlich Gewollte zu.
Rechtsgebiete:BGB, VOB/A
Vorschriften:BGB § 133, BGB § 157, VOB/A § 25 Nr. 1,
Stichworte:Vergabeverfahren, Angebot, Ausschluss, Abweichung,
Verfahrensgang:2. VK des Landes Hessen, 69 d VK 26/08

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