JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 20 W 114/02
| Leitsatz: | 1. Die in einer Wohnungseigentümerversammlung durch alle Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse sind nicht deshalb unwirksam, weil die Einladung zur Versammlung durch einen nicht wirksam bestellten Verwalter (zwei natürliche Personen nebeneinander) erfolgt war. 2. Eine bauliche Veränderung, die der erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands dient, gehört zur Instandsetzung und kann deshalb mehrheitlich beschlossen werden. 3. Etwaige Ansprüche von Wohnungseigentümer gegen den Bauträger ändern im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nichts an der Verpflichtung bzw. dem Anspruch auf ordnungsgemäße Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG. 4. Bei einem Objekt, das nach einem umfangreichen Umbau in Wohnungseigentum aufgeteilt worden ist, sind die im Zeitpunkt des Umbaus geltenden Regeln der Technik für eine durch die Gemeinschaft beschlossene Sanierung maßgeblich. 5. Für den Beschluss über eine Sonderumlage gelten die selben Grundsätze wie für den Wirtschaftsplan, es steht den Wohnungseigentümer deshalb ein weiter Ermessensspielraum zu. Als Tatsachengrundlage ist die Kostenschätzung in einen gerichtlichen Beweissicherungsverfahren ausreichend, auch wenn dieses sich gegen den Bauträger richtete. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21 III, WEG § 21 III Nr. 2, WEG § 24, WEG § 28, |
| Stichworte: | Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümerversammlung, Einberufung, Verwalter, Beschluss, Heilung, Sonderumlage, Instandsetzung, Sanierung, bauliche Veränderung, Ermessen, |
| Verfahrensgang: | LG Wiesbaden 4 T 511/00 |
Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 20 W 114/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-FRANKFURT - 14.04.2005, 20 W 114/02" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum