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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 13.12.2000, Aktenzeichen: 16 W 47/00 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 16 W 47/00

Beschluss vom 13.12.2000


Leitsatz:Weist ein Richter auf die mögliche Verjährung eines Anspruchs hin und setzt dem Beklagten eine Frist zur Erhebung der Verjährungseinrede oder zum Verzicht hierauf, so begründet dies für den Kläger nicht die Besorgnis der Befangenheit des Richters.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 326, BGB § 558, ZPO § 42 Abs. 2, ZPO § 139, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 3,

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