( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 13.07.2009, Aktenzeichen: 11 Verg 1/09 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 11 Verg 1/09

Beschluss vom 13.07.2009


Leitsatz:Hat der Rechtsanwalt einen Antragsteller bereits im Vergabeverfahren vertreten, indem er für ihn einen Vergabeverstoß gerügt hat, bemisst sich die erstattungsfähige Geschäftsgebühr für seine Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nach Nr. 2301 VV-RVG (0,5 bis 1,3). Die bereits zuvor für die Tätigkeit im Vergabeverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Nr. 2330 VV-RVG (0,5 bis 2,5) ist nicht erstattungsfähig.
Rechtsgebiete:RVG-VV
Vorschriften:RVG-VV Nr. 2300, RVG-VV Nr. 2301,
Stichworte:Geschäftsgebühr, Vergabekammer,
Verfahrensgang:1. VK des Landes Hessen, 69 d-VK-53/08

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 13.07.2009, Aktenzeichen: 11 Verg 1/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-13-07-2009-az-11-verg-109

"OLG-FRANKFURT - 13.07.2009, 11 Verg 1/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN