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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 13.03.2003, Aktenzeichen: 20 W 339/01 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 339/01

Beschluss vom 13.03.2003


Leitsatz:1) Ohne konkrete Anhaltspunkte braucht das Nachlassgericht geäußerten Zweifeln an der testierfähigkeit des Erblassers nicht nachzugehen.

2) Die gesetzlichen Erben können die Erbeinsetzung des testamentarischen Erben nicht schon deshalb anfechten, weil es zwischen ihnen und dem testamentarischen Erben (hier: der Lebensgefährtin des Erblassers) Streitigkeiten gegeben hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2229, BGB § 2078,
Stichworte:Testamentsanfechtung, Lebensgefährtin, Streitigkeiten, Testierfähigkeit, Amtsermittlungspflicht,
Verfahrensgang:LG Frankfurt 2/9 T 747/00 vom 27.06.2001
AG Frankfurt 54 VI G 137/99

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