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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 13.02.2007, Aktenzeichen: 3 WF 32/06 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 WF 32/06

Beschluss vom 13.02.2007


Leitsatz:Kindergeld ist grundsätzlich sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen. Nach dem seit 01.01.2005 geltenden §111 Satz 2 und 3 SGB II (vgl. auch § 82 I S. 2 BGB XII) ist bei Minderjährigen das Kindergeld aber dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen, soweit es bei diesem zur Sicherung seines Lebensunterhalts benötigt wird. Demzufolge kann Kindergeld lediglich in dem Umfang als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils im Sinne der §§ 64 EStG, 3 BKGG behandelt werden, in dem es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts des minderjährigen Kindes benötigt wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 115,
Stichworte:Kindergeld, PKH, Prozesskostenhilfe, Einkommen,
Verfahrensgang:AG Wiesbaden 531 F 261/05

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