JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 13.01.2006, Aktenzeichen: 20 W 473/04
| Leitsatz: | 1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen. 2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG-Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein. 3. Die Gemeinschaft ist nicht deshalb gehindert, sich auf ein in der Teilungserklärung enthaltenes Verbot der Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung gegenüber Wohngeldforderungen zu berufen, weil auch andere Wohnungseigentümer außer dem Antragsgegner säumig sind. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 27 II 5, WEG § 28 II, WEG § 43, |
| Stichworte: | Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Verwalter, Verfahrensstandschaft, Prozessstandschaft, Beitreibungsverfahren, |
| Verfahrensgang: | LG Darmstadt 19 T 395/02 |
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