( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 12.12.2005, Aktenzeichen: 9 W 20/05 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 9 W 20/05

Beschluss vom 12.12.2005


Leitsatz:Der geschiedene Ehepartner kann während der Ehe gemachte unbenannte Zuwendungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Ausgleichungsanspruchs nur ausnahmsweise dann zurückfordern, wenn die güterrechtliche Lösung den im Einzelfall bestehenden Interessenskonflikt nicht zu erfassen vermag und das Ergebnis der güterrechtlichen Abwicklung schlechthin unangemessen und für den Zuwender unzumutbar unbillig ist.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 528, ZPO § 114,
Stichworte:PKH, Ehegatten, unbenannte Zuwendung, Notbedarf,
Verfahrensgang:LG Hanau 7 O 507/05

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 12.12.2005, Aktenzeichen: 9 W 20/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-12-12-2005-az-9-w-2005

"OLG-FRANKFURT - 12.12.2005, 9 W 20/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN