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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 12.07.2004, Aktenzeichen: 20 W 216/03 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 216/03

Beschluss vom 12.07.2004


Leitsatz:1. Ohne Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung besteht keine Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers für seine Beiträge.

2. In die Jahreseinzelabrechnungen sind die tatsächlich erbrachten Vorschusszahlungen - nicht die laut Wirtschaftsplan geschuldeten - als Einnahmen einzustellen.

3. Weisen die Einzelabrechnungen Guthaben nur deshalb aus, weil nur die Sollstellungen hinsichtlich der Vorschüsse, nicht die tatsächlichen Zahlungen gebucht wurden, kann sich eine Zahlungspflicht in Höhe des Differenzbetrages dann ergeben, wenn zusätzlich zur Abrechnung eine gesonderte Kontenübersicht Beschlussgegenstand war, in der die tatsächlich eingegangenen Vorschüsse aufgeführt wurden.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 16 II, WEG § 28 III,
Stichworte:Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vorschusszahlungen, Vorschüsse,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 19 T 105/02 vom 02.05.2003

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