JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 12.05.2004, Aktenzeichen: 6 W 72/04
| Leitsatz: | Im Internethandel kann es genügen, wenn die notwendigen Preisangaben aufgrund einfacher elektronischer Verknüpfung festgestellt werden können, sofern der Nutzer hierauf klar und unmissverständlich hingewiesen wird. |
| Rechtsgebiete: | PreisangabenVO, UWG |
| Vorschriften: | PreisangabenVO § 1, UWG § 1, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt a.M. 3/12 O 45/04 vom 06.04.2004 |
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