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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 12.03.2009, Aktenzeichen: 3 W 10/09 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 W 10/09

Beschluss vom 12.03.2009


Leitsatz:Der Wert eines Vergleichs erhöht sich nicht dadurch, dass in diesen mögliche Regressansprüche zwischen den als Streitgenossen in Anspruch genommenen Beklagten eingezogen werden.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 48,
Stichworte:Streitwert, Kostenstreitwert, Gebührenstreitwert, Heraufsetzung, Vergleich,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main, 2-20 O 377/07

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