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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 12.03.2007, Aktenzeichen: 20 W 524/01 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 524/01

Beschluss vom 12.03.2007


Leitsatz:Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung, in dem die in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilung ergänzt wird. Durch die bei Anlegung der Wohnungsgrundbücher unterlassene Eintragung dieses Nachtrags wird das Grundbuch nicht im Sinn von § 53 GBO unrichtig.
Rechtsgebiete:GBO, WEG
Vorschriften:GBO § 53, WEG § 8, WEG § 10 Abs. 2,
Stichworte:Amtswiderspuch, Widerspruch, Löschung, Nachtrag, Teilungserklärung, Bevollmächtigter, Grundbuchvollzug,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 23 T 94/01

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