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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 12.03.2003, Aktenzeichen: 20 W 283/01 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 283/01

Beschluss vom 12.03.2003


Leitsatz:1) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbständige Rechnungspositionen beschränkt werden. Bei uneingeschränkter Anfechtung der Jahresabrechnung kann der Eigentümerbeschluss hinsichtlich der mängelbehafteten Abrechungsposten für ungültig erklärt werden

2) Zur Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen über den Austausch von Wasseruhren und dem Aufschub von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21,
Stichworte:Eigentümerbeschlüsse, Teilnichtigkeit, Teilnichtigkeit, Eigentümerbeschlüsse, Wasseruhren, Sanierungsmaßnahmen,
Verfahrensgang:LG Frankfurt am Main 2/9 T 340/00 vom 26.06.2001
AG Frankfurt am Main 65 UR II 144/98 WEG

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