( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 12.02.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 159/07 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 3 Ws 159/07

Beschluss vom 12.02.2007


Leitsatz:1. § 44 S. 2 StPO hebt nur das Erfordernis des fehlenden Verschuldens des Betroffenen auf, nicht aber das eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumung.

2. Zur ordnungsgemäßen Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs gehört daher die Darlegung, die Rechtsmittelfrist nicht gekannt zu haben. Die Anforderungen an diesen Vortrag dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist ausreichend, dass sich aus dem Gesamtzusammenhang des Vorbringens ergibt, dass der Betroffene sich zwar der Fristbindung des Rechtsmittels bewusst war, die genaue Dauer der Frist aber nicht kannte.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 44, StPO § 45,
Stichworte:Rechtsmittelbelehrung, Belehrung, Kausalität, Zusammenhang, Darlegungslast,
Verfahrensgang:LG Kassel 3 Qs 370/06

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 12.02.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 159/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-12-02-2007-az-3-ws-15907

"OLG-FRANKFURT - 12.02.2007, 3 Ws 159/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN