JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 11.04.2002, Aktenzeichen: 20 W 512/01
| Leitsatz: | Die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Berufsbetreuer auf einen von ihm bevollmächtigten Dritten als Urlaubsvertreter ist unzulässig. Deshalb sind die für die Urlaubsvertretung aufgewendeten Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Eine Erstattung aus der Staatskasse kann ausnahmsweise geboten sein, wenn die Einschaltung des Urlaubsvertreters vor Klärung dieser Rechtsfrage durch obergerichtliche Rechtsprechung in Absprache mit der Betreuungsbehörde geschah und dem Vormundschaftsgericht rechtzeitig angezeigt wurde, ohne dass eine Beanstandung oder Bestellung eines Verhinderungsbetreuers erfolgte. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1835, BGB § 1836a, BGB § 1908 i Abs. 1, BGB § 1846, BGB § 1897 Abs. 1, BGB § 1899 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Hanau 3 T 323/01 vom 26.11.2001 AG Hanau 20 XVII 313/2001 |
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