( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 11.04.2002, Aktenzeichen: 20 W 512/01 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 512/01

Beschluss vom 11.04.2002


Leitsatz:Die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Berufsbetreuer auf einen von ihm bevollmächtigten Dritten als Urlaubsvertreter ist unzulässig. Deshalb sind die für die Urlaubsvertretung aufgewendeten Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Eine Erstattung aus der Staatskasse kann ausnahmsweise geboten sein, wenn die Einschaltung des Urlaubsvertreters vor Klärung dieser Rechtsfrage durch obergerichtliche Rechtsprechung in Absprache mit der Betreuungsbehörde geschah und dem Vormundschaftsgericht rechtzeitig angezeigt wurde, ohne dass eine Beanstandung oder Bestellung eines Verhinderungsbetreuers erfolgte.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1835, BGB § 1836a, BGB § 1908 i Abs. 1, BGB § 1846, BGB § 1897 Abs. 1, BGB § 1899 Abs. 4,
Verfahrensgang:LG Hanau 3 T 323/01 vom 26.11.2001
AG Hanau 20 XVII 313/2001

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 11.04.2002, Aktenzeichen: 20 W 512/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-11-04-2002-az-20-w-51201

"OLG-FRANKFURT - 11.04.2002, 20 W 512/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN