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JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 10.09.2007, Aktenzeichen: 2 WF 319/07 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 WF 319/07

Beschluss vom 10.09.2007


Leitsatz:Der Vorschlag des Sachverständigen, die Fragestellung eines Gutachtens zu Umgangsfragen auf die Frage der Erziehungsfähigkeit des betreuenden Elternteils auszudehnen, kann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Auch Empfehlungen des Sachverständigen zu verfahrensleitenden Maßnahmen können ein Befangenheitsgesuch begründen, vor allem wenn der Sachverständige neben entsprechenden Schreiben an das Gericht in Mitteilungen an die betroffene Partei die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen als sicher vom Gericht zu erwarten darstellt.
Rechtsgebiete:FGG, ZPO
Vorschriften:FGG § 15, ZPO § 42, ZPO § 406,
Stichworte:Befangenheit, Sachverständiger, Gutachter, Ablehnung,
Verfahrensgang:AG Fulda, 43 F 5/07 UG

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