( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 10.03.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 66/04 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 2 Ws 66/04

Beschluss vom 10.03.2005


Leitsatz:1. Ein Strafverteidiger, der eine aus einer Katalogtat im Sinne von § 261 Abs. 1 S. 2 StGB stammende Kautionszahlung über ein Privatkonto leitet und im eigenen Namen hinterlegt, kann sich wegen Geldwäsche, Begünstigung, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung und Betrug strafbar machen.

2. Ein Strafverteidiger kann sich nicht auf seine verfassungsrechtliche Privilegierung berufen, wenn er aus seiner Rolle als Organ der Rechtspflege heraustritt.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 261 I 2,
Stichworte:Strafverteidiger, Geldwäsche, Kautionszahlung, Privatkonto,
Verfahrensgang:LG Gießen 7 KLs 701 Js 4820/03 WI

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 10.03.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 66/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-10-03-2005-az-2-ws-6604

"OLG-FRANKFURT - 10.03.2005, 2 Ws 66/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN