JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 10.01.2005, Aktenzeichen: 20 W 533/04
| Leitsatz: | Die sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch welches dieses in einem Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einen Antrag auf Ablehnung eines Richters der Beschwerdekammer wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen hat, ist nur gegeben, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsverfahren. |
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG |
| Vorschriften: | FGG § 27, FGG § 29, WEG § 43, WEG § 45, |
| Stichworte: | Befangenheit, Ablehnung, Richter, Wohnungseigentumsverfahren, |
| Verfahrensgang: | LG Frankfurt am Main 2-9 T 473/03 |
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