( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 10.01.2003, Aktenzeichen: 20 W 500/2002 



OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 500/2002

Beschluss vom 10.01.2003


Leitsatz:Die Beschwer als individuelles vermögenswertes Interesse des Beschwerdeführers richtet sich bei Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und die Umlage von Stellplatzmiete nach den vom Beschwerdeführer zu zahlenden Kostenanteilen. Ein etwaiger Wertverlust des Wohnungseigentums durch die kraft Beschlusses begründeten Zahlungspflichten wird regelmäßig durch die Vorteile aus der Rechtsschutzversicherung und der Anmietung ausgeglichen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 45 I, WEG § 48 III 1,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 19 T 407/2002 vom 18.11.2002
AG Fürth (Odenwald)UR II 3/20002 WEG

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 10.01.2003, Aktenzeichen: 20 W 500/2002 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-frankfurt/olg-frankfurt-beschluss-vom-10-01-2003-az-20-w-5002002

"OLG-FRANKFURT - 10.01.2003, 20 W 500/2002" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN