JuraForum.de > Urteile > OLG-FRANKFURT > Beschluss vom 09.08.2004, Aktenzeichen: 21 AR 85/04
| Leitsatz: | 1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt, wenn die Verweisung als objektiv willkürlich erscheint oder unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist. 2. Die Wahl zwischen mehreren möglichen Gerichtsständen ist von der klagenden Partei auch dann wirksam getroffen, wenn sie sich hierbei nicht aller bestehender Gerichtsstände bewusst war und die Klage bei einem jedenfalls zuständigen Gericht eingereicht hat. 3. Ein Verweisungsbeschluss muss jedenfalls außerhalb einer mündlichen Verhandlung durch das Gericht in der Besetzung des gesamten zuständigen Spruchkörpers ergehen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 17 I, ZPO § 35, ZPO § 36 I 6, ZPO § 38 I, ZPO § 281 I, ZPO § 281 II 4, |
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