Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-FRANKFURTBeschluss vom 09.07.2004, Aktenzeichen: 20 W 66/04 

OLG-FRANKFURT – Aktenzeichen: 20 W 66/04

Beschluss vom 09.07.2004


Leitsatz:Erledigt sich ein Verfahren der weiteren Beschwerde dadurch, dass die angefochtene Entscheidung (Verwerfung der Erstbeschwerde als unzulässig) auf Gegenvorstellung vom Landgericht selbst aufgehoben wird, können nur etwaige Gerichtskosten niedergeschlagen, der Staatskasse aber keine außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers auferlegt werden. Für die Anordnung einer Kostenerstattung durch den Beschwerdegegner reicht die Tatsache des Unterliegens nicht aus.
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Vorschriften:WEG § 47, ZPO § 91 a,
Stichworte:Eledigung, Gegenvorstellung, Gerichtskosten, Niederschlagung, außergerichtliche Kosten, Kostenerstattung,
Verfahrensgang:LG Darmstadt 19 T 35/04 vom 26.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-FRANKFURT – Beschluss vom 09.07.2004, Aktenzeichen: 20 W 66/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-FRANKFURT - 09.07.2004, 20 W 66/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum